Google AdWord-Werbung zulässig? Bundesgerichtshof hält die Frage offen

Pepsi statt Cola?  Darf sich ein Limonadenhersteller das Ad-Word Coca-Cola kaufen und damit im prominenten Seitenbereich erscheinen, wenn ein User “Coca-Cola” in die Suchmaske eingibt? Eine grundsätzliche Beantwortung dieser Frage wies BGH-Richter Joachim Bornkamm bei der Verkündung des Grundsatzurteils zurück: “Die eigentlich streitige Frage, ob Adword-Werbung eine markenmäßige Benutzung darstellt, ist damit nach wie vor offen”.

Der Bundesgerichtshof verwies zwar die Streitfrage zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg, entschied aber zwei konkrete Fälle sehr großzügig.